In Deutschland gibt es leider nur wenige Gegenden, in denen der Härtegrad des Wasser`s so weich ist, dass es perfekt für unsere Haushaltsgeräte, Leitungen und andere Geräte wäre. Am stärksten ist die Technik von Kalkablagerungen betroffen, die das Wasser auf über 60 °C erhitzen. Also Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Waschmaschinen und ähnliche Technik. Und WARUM? Weil bei über 60 °C sich der Kalk besonders gut vom Wasser absetzt. Die Folgen davon sind Ihnen wahrscheinlich hinlänglich bekannt. Und was können Sie tun, um die Gerätschaften effektiv und schonend zu entkalken?
Als erstes sollten Sie Haushaltsgeräte wie Wasserkocher, Bügeleisen und Waschmaschine in mehr oder weniger geregelten Abständen entkalken. Dadurch senken Sie nicht nur den Energieverbrauch dieser Geräte. Nein, auch die Lebensdauer wird durch diese Maßnahme erheblich verlängert und eine ordnungsgemäße Funktion auf Dauer gewährleistet.
Vor allem in den Gebieten, wo das Wasser besonders hart ist, wird ein regelmäßiges Entkalken sehr wichtig, außer Sie besitzen eine Enthärtungsanlage. Um so größer der Härtegrad des Wassers, um so größer die Mengen Calcium und Magnesium. Gerade beim Erhitzen und auch beim Verdunsten setzen sich diese Mengen Calcium und Magnesium ab und bilden die bekannten Kalkablagerungen. Davon sind besonders die Heizelemente in Waschmaschinen und Wasserkochern betroffen. Aber auch Rohrleitungen und Ventile in der Haustechnik bleiben nicht verschont.
Wie am Anfang schon erwähnt, sollten Haushaltsgeräte vor allem regelmäßig entkalkt werden, damit Kalkablagerungen an den Geräten keine Schäden oder Funktionsstörungen verursachen können. Starke Kalkablagerungen können zum Beispiel bei Heizstäben zu einem Hitzestau führen und so den Heizstab zerstören. Des weiteren bilden Kalkablagerungen eine ziemlich gute Grundlage für einige Schimmelpilze und auch Keime.
Ungeeignete Entkalker können Haushaltsgeräten schaden. Sie sollten deshalb unbedingt als erstes einen Blick in die Bedienungsanleitung des jeweiligen Gerätes schauen. Dort finden Sie in der Regel schon ein paar Grundinformationen zum Entkalken des Haushaltsgerätes. Außerdem verfügen einige Geräte über eine Entkalkerfunktion mit dazugehörigen Entkalkungsprogrammen.
Wenn Sie selbst entkalken, sollte Ihnen bewusst sein, dass einige Mittel gegebenen Falls Gummi-, Silikon oder diverse Kunststoffteile der Geräte angreifen können. Werden Haushaltsgeräte zum Beispiel mit zu starker Essigsäure oder auch Essigessenz entkalkt, kann das zu Schäden an Dichtungen und an den verchromten Teilen führen. Aus diesem Grund empfehlen die Hersteller meist nur bestimmte Mittel und Entkalker für die Produkte. Wenn Sie noch in der Garantiezeit liegen, bietet es sich durchaus an, im Zweifelsfalle Rücksprache mit dem Hersteller zu halten. Die haben für solche Fälle in der Regel eine Kundenhotline, die Sie kontaktieren können. Somit entgehen Sie einem Garantieverlust durch unsachgemäße Entkalkung und sind auf der sicheren Seite.
Es gibt durchaus gute Hausmittelchen, mit denen Sie unempfindliche Geräte wie zum Beispiel den Wasserkocher, gut und günstig entkalken können. Hier zu erwähnen sind Zitronensäure und Essig bzw. Essigessenz. Zitronensäure finden Sie meist in Pulverform in den Geschäften. Zum Entkalken von Haushaltsgeräten geben Sie etwa 1 Teelöfel des Pulvers auf einen halben Liter Wasser. Bei normalen Haushaltsessig sieht das etwas anders aus. Den können Sie durchaus pur verwenden, da er nur 5% Essigsäure enthält. Essigessenz dagegen enthält 25% Essigsäure und sollte daher unbedingt mit 3 bis 4 Teilen Wasser verdünnt werden, wenn Sie damit entkalken wollen.
Tragen Sie eim Entkalken immer eine Schutzbrille und Handschuhe. Das ist wichtig, da säurehaltige Mittel zum Entkalken die Augen und die Haut reizen oder gar schädigen können. Beim Heißentkalken mit Essig oder Essigessenz können durch die Hitze schleimhautentzündende Dämpfe freigesetzt werden. Sie sollten daher beim Entkalken mit Essig und Essigessenz auf eine ausreichende Belüftung der Räume achten.
„Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz“ vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: http://www.gesetze-im-internet.de/essigv/index.html
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